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Fachtitel

FACHPSYCHOLOGIN/FACHPSYCHOLOGE FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE FSP

: Aufnahmestopp für das reevaluierte SGRP-Curriculum

Der Vorstand der SGRP befasst sich aktuell intensiv mit der Zukunft des Fachtitels in Rechts­psychologie. Nach der Einführung des Anordnungsmodells im Bereich der Psychotherapie stellt sich die Grundfrage, welchen Mehrwert der FSP-Fachtitel in Rechtspsychologie noch bietet. Für die Durchführung forensischer Psychotherapien (einschliesslich Massnahmen) ist dazu der eidgenössische Weiterbildungstitel in Psychotherapie Voraussetzung.

vollständige Mitteilung  
Position des Vorstandes zur Weiterbildung der SGRP


CURRICULUM

→  Einführung zum Curriculum

• Curriculum: Studienreglement  /  Prüfungsreglement  /  Anmeldungsformular + Weiterbildungsvertrag  / 
  Antragsformular  +  Excel-Antragsformular  (bitte beide ausfüllen)   

Dynamisches Verzeichnis anerkannter WB-Veranstaltungen (s. auch in Agenda > Weiterbildung)

Qualitätsstandards der FSP für postgraduale Weiterbildungen in Rechtspsychologie

WB-Ausschreibung Vorlage  

Kontakt: Bei Fragen zum Curriculum wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Sitzungsdaten der FSP-Bildungskommissiomn BK:   −

MITGLIEDER mit Fachtitel

 

MENTORING-AUSTAUSCH
Gemäss den Bestimmungen der Bildungskommission (BK) der FSP müssen sich Fachtitel-Interessierte zu Beginn der Weiterbildung beim entsprechenden Gliedverband melden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Mentoring-Austausch ist ein ausbildungsbegleitender Kontakt. Darin kann u.a. geklärt werden, welche Weiterbildungsangebote für den Fachtitel (und gegebenenfalls: in welchem Ausmass) anerkannt werden und dass das Dossier möglichst vollständig ist, d.h. den Anforderungen der FSP entspricht.

Mentoring-Treffen:   −


Die FSP garantiert mit dem Titelschutz die Qualifikation ihrer Mitglieder und insbesondere Fachtitelträger. Zur Sicherung der Qualität des beruflichen Handelns sind FSP-Mitglieder gemäss FSP-Berufsordnung zu regelmässiger Fortbildung verpflichtet. Unter dem Begriff Fortbildung versteht die FSP Bildungsaktivitäten, die der Erhaltung und Erneuerung der psychologischen Grundausbildung und der allenfalls absolvierten Weiterbildung dienen.   

Zur Fortbildungspflicht: Im FSP-Weiterbildungsreglement (Art. 37-44) und seinen Ausführungsbestimmungen (Ziffer 5) sind die Details geregelt. Der Nachweis der Fortbildung wird mit Belegen dokumentiert und in einem Formular protokolliert. Diese Nachweise sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die FSP prüft die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf der Grundlage von Stichproben. Wird die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht festgestellt, so ist die fehlende Fortbildung innert eines Jahres nachzuholen. Geschieht dies nicht, können die durch die FSP  verliehenen Fachtitel und Zusatzqualifikationen aberkannt werden. Auch ein Ausschluss aus der FSP ist eine mögliche Folge.

Die SGRP als Anerkennungsträgerin ihres Fachtitels ist daher verpflichtet, ein Contolling durchzuführen, die jeweils ausgewählten Mitglieder werden direkt angeschrieben.