Fachtitel
FACHPSYCHOLOGIN/FACHPSYCHOLOGE FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE FSP
→ Einführung zum Curriculum
CURRICULUM
• neues Curriculum: Studienreglement / Prüfungsreglement / Anmeldungsformular + Weiterbildungsvertrag /
Antragsformular + Excel-Antragsformular (bitte beideausfüllen)
• altes CURRICULUM altes Antragsformular + altes Excel-Antrags-Formular (bitte ebenfalls ausfüllen) siehe Übergangsbestimmungen
Dynamisches Verzeichnis anerkannter WB-Veranstaltungen (s. auch in Agenda > Weiterbildung)
Qualitätsstandards der FSP für postgraduale Weiterbildungen in Rechtspsychologie
WB-Ausschreibung Vorlage
Kontakt: Bei Fragen zum Curriculum wenden Sie sich bitte an
Sitzungsdaten
• der FSP-Bildungskommissiomn (BK): 2024: 16.08. (einzureichen bis 05.07.), 18.10. (06.09.), 06.12. (25.10.)
• der SGRP-Anerkennungskommission: 29.04.22
MENTORING-AUSTAUSCH
Gemäss den Bestimmungen der Bildungskommission (BK) der FSP müssen sich Fachtitel-Interessierte zu Beginn der Weiterbildung beim entsprechenden Gliedverband melden:
Mentoring-Treffen
2024: Freitag 04.10. (weitere Daten folgen) - jeweils 15:30-17:00, online (der Link wird am Tag vorher zugeschickt), Leitung Barbara Aeby und Catherine Graber.
Anmeldung an
Übergangsbestimmungen
Personen, welche das SGRP-Curriculum vom 26.06.2011 / aktualisierte Fassung vom 01.01.2014 (nachfolgend: altes Curriculum) absolvieren, sind gehalten, die Weiterbildung nach Möglichkeit bis zum 31.12.2024 zu den Bedingungen des alten Curriculums abzuschliessen. Die FSP nimmt Anträge betreffend Verleihung des FSP-Fachtitels basierend auf den Bedingungen des alten Curriculums bis zum 31.12.2025 entgegen.
Personen, welche die Weiterbildung gemäss altem Curriculum nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen haben, können bei der SGRP die Anrechnung der bereits absolvierten Weiterbildungsleistungen an das neue Curriculum beantragen.
Die FSP garantiert mit dem Titelschutz die Qualifikation ihrer Mitglieder und insbesondere Fachtitelträger. Zur Sicherung der Qualität des beruflichen Handelns sind FSP-Mitglieder gemäss FSP-Berufsordnung zu regelmässiger Fortbildung verpflichtet. Unter dem Begriff Fortbildung versteht die FSP Bildungsaktivitäten, die der Erhaltung und Erneuerung der psychologischen Grundausbildung und der allenfalls absolvierten Weiterbildung dienen.
Zur Fortbildungspflicht: Im FSP-Weiterbildungsreglement (Art. 37-44) und seinen Ausführungsbestimmungen (Ziffer 5) sind die Details geregelt. Der Nachweis der Fortbildung wird mit Belegen dokumentiert und in einem Formular protokolliert. Diese Nachweise sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die FSP prüft die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf der Grundlage von Stichproben. Wird die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht festgestellt, so ist die fehlende Fortbildung innert eines Jahres nachzuholen. Geschieht dies nicht, können die durch die FSP verliehenen Fachtitel und Zusatzqualifikationen aberkannt werden. Auch ein Ausschluss aus der FSP ist eine mögliche Folge.
Die SGRP als Anerkennungsträgerin ihres Fachtitels ist daher verpflichtet, ein Contolling durchzuführen, die jeweils ausgewählten Mitglieder werden direkt angeschrieben.