Fachtitel
FACHPSYCHOLOGIN/FACHPSYCHOLOGE FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE FSP
: Aufnahmestopp für das reevaluierte SGRP-Curriculum
Der Vorstand der SGRP befasst sich aktuell intensiv mit der Zukunft des Fachtitels in Rechtspsychologie. Nach der Einführung des Anordnungsmodells im Bereich der Psychotherapie stellt sich die Grundfrage, welchen Mehrwert der FSP-Fachtitel in Rechtspsychologie noch bietet. Für die Durchführung forensischer Psychotherapien (einschliesslich Massnahmen) ist dazu der eidgenössische Weiterbildungstitel in Psychotherapie Voraussetzung.
→ vollständige Mitteilung
→ Position des Vorstandes zur Weiterbildung der SGRP
CURRICULUM
→ Einführung zum Curriculum
• Curriculum: Studienreglement / Prüfungsreglement / Anmeldungsformular + Weiterbildungsvertrag /
Antragsformular + Excel-Antragsformular (bitte beide ausfüllen)
Dynamisches Verzeichnis anerkannter WB-Veranstaltungen (s. auch in Agenda > Weiterbildung)
Qualitätsstandards der FSP für postgraduale Weiterbildungen in Rechtspsychologie
WB-Ausschreibung Vorlage
Kontakt: Bei Fragen zum Curriculum wenden Sie sich bitte an
Sitzungsdaten der FSP-Bildungskommissiomn BK: −
MENTORING-AUSTAUSCH
Gemäss den Bestimmungen der Bildungskommission (BK) der FSP müssen sich Fachtitel-Interessierte zu Beginn der Weiterbildung beim entsprechenden Gliedverband melden:
Mentoring-Treffen: −
Die FSP garantiert mit dem Titelschutz die Qualifikation ihrer Mitglieder und insbesondere Fachtitelträger. Zur Sicherung der Qualität des beruflichen Handelns sind FSP-Mitglieder gemäss FSP-Berufsordnung zu regelmässiger Fortbildung verpflichtet. Unter dem Begriff Fortbildung versteht die FSP Bildungsaktivitäten, die der Erhaltung und Erneuerung der psychologischen Grundausbildung und der allenfalls absolvierten Weiterbildung dienen.
Zur Fortbildungspflicht: Im FSP-Weiterbildungsreglement (Art. 37-44) und seinen Ausführungsbestimmungen (Ziffer 5) sind die Details geregelt. Der Nachweis der Fortbildung wird mit Belegen dokumentiert und in einem Formular protokolliert. Diese Nachweise sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die FSP prüft die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf der Grundlage von Stichproben. Wird die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht festgestellt, so ist die fehlende Fortbildung innert eines Jahres nachzuholen. Geschieht dies nicht, können die durch die FSP verliehenen Fachtitel und Zusatzqualifikationen aberkannt werden. Auch ein Ausschluss aus der FSP ist eine mögliche Folge.
Die SGRP als Anerkennungsträgerin ihres Fachtitels ist daher verpflichtet, ein Contolling durchzuführen, die jeweils ausgewählten Mitglieder werden direkt angeschrieben.
Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP