Mitgliedschaft
Um Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) zu werden, muss der/die Kandidat/in:
1. den Anforderungen des Titels Psychologe/in FSP entsprechen, und
2. die Bedingungen zur Aufnahme in die SGRP erfüllen, wie sie in den Statuten der Gesellschaft festgehalten sind.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 75.- pro Jahr. – Wie bei der FSP gilt: bei einem Beitritt spätestens zwei Jahre nach dem Masterabschluss ist für den ersten 2 Jahren kein Mitgliederbeitrag zu entrichten, während 2 weiteren Jahren nur der halbe Beitrag.
Falls Fragen bestehen, kontaktieren Sie per E-Mail den Sekretär der SGRP,
Anmeldung
Die ausgefüllten Unterlagen (auch das Aufnahmegesuch für die FSP) an die im Formular der SGRP angegebene Adresse schicken:
- das Beitrittsformular für die SGRP
- falls sie noch nicht FSP-Mitglied sind: FSP-Mitglied werden
Zum Aufnahmegesuch wird den Mitgliedern der SGRP zur Vernehmlassung der Name und der Arbeitsort (Institution / Praxis) gemeldet. Danach wird der Entscheid dem/der Kandidat_in mitgeteilt, von der FSP werden Sie direkt angeschrieben.