Mitgliedschaft
Um Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) zu werden, muss der/die Kandidat/in:
1. den Anforderungen des Titels Psychologe/in FSP entsprechen, und
2. die Bedingungen zur Aufnahme in die SGRP erfüllen, wie sie in den Statuten der Gesellschaft festgehalten sind.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 75.- pro Jahr. – Wie bei der FSP gilt: bei einem Beitritt spätestens zwei Jahre nach dem Masterabschluss ist für den ersten 2 Jahren kein Mitgliederbeitrag zu entrichten, während 2 weiteren Jahren nur der halbe Beitrag.
Falls Fragen bestehen, kontaktieren Sie den Sekretär der SGRP, Jürg Vetter:
ANMELDUNG: Für eine ordentliche Mitgliedschaft melden Sie sich über das Anmeldeformular der FSP an.
Für eine ausserordentliche Mitgliedschaft (Voraussetzung für eine FSP-Mitgliedschaft ist nicht gegeben) oder für eine studentische Mitgliedschaft: Beitrittsformular SGRP.
Zum Aufnahmegesuch wird den Mitgliedern der SGRP zur Vernehmlassung der Name und der Arbeitsort (Institution / Praxis) gemeldet. Danach wird der Entscheid zur Aufnahme dem/der Kandidat:in mitgeteilt; von der FSP werden Sie direkt kontaktiert.
Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP